Der Gesellschaftsvertrag regelt die zwischen den Gesellschaftern geltenden Spielregeln. Bedeutung erlangen diese Spielregeln, sobald Streitigkeiten unter den Gesellschaftern auftreten. Dann zeigt sich, ob die in der anfänglichen Gründereuphorie getroffenen Regelungen zur Lösung der Konfliktsituation geeignet sind. Die Praxis zeigt, wie wichtig es ist, sich gerade im Vorfeld (bei der Gründung der Gesellschaft oder auch bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages) mit möglichen künftig auftretenden Konfliktkonstellationen gedanklich auseinanderzusetzen und solche Themen frühzeitig zu diskutieren. Rechtsanwälte können diesen Vorgang steuern, auf typische Konfliktfelder hinweisen und mögliche Lösungssätze aufzeigen. Idealerweise ist ein Gesellschaftsvertrag eben nicht nur eine juristische Formalie, sondern gibt den Gesellschaftern hilfreiche Spielregeln an die Hand.