In vielen Unternehmen befindet sich der Gesellschaftsvertrag unbeachtet abgelegt bei anderen Unterlagen der Gesellschaft, ohne dass er jahrelang angeschaut wird. An die genauen Regelungen wird sich häufig nicht erinnert. Bei manch einem Unternehmen ist der Gesellschaftsvertrag nach Jahren der Gründung nicht mehr auffindbar. Es gibt jedoch typische Gründe, wann der Gesellschaftsvertrag wieder enorm an Bedeutung gewinnt und genau geprüft werden sollte:
- Änderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Veränderung im privaten Bereich der Gesellschafter (z.B. neuer Lebenspartner, Krankheit)
- Neue Ziele des Unternehmens/der Gesellschafter
- Generationswechsel im Unternehmen
- Interessengegensätze der Gesellschafter untereinander
Um unangenehme Überraschungen bei den genannten Konstellationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag von Zeit zu Zeit dahingehend prüfen zu lassen, ob er den aktuellen Umständen des Unternehmens und der Gesellschafter sowie einer etwaig geänderten Rechtslage ausreichend Rechnung trägt oder ob Anpassungsbedarf besteht.