Am 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (abgekürzt GEG) in Kraft getreten, in dem Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden und die Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie die Warmwasserversorgung gestellt werden. Das Gesetz hat vielfältige Auswirkungen für Bauunternehmen, Handwerker und Bauherren. Geregelt wird dort unter anderem der Energieausweis (§ 79 GEG) und in § 89 GEG die Förderung entsprechender Baumaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Nach § 96 GEG müssen Handwerker und Bauunternehmen ihren Kunden bestätigen, dass die Vorgaben des Gesetzes eingehalten wurden (Fachunternehmererklärung). Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes haben auch Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung. Wir beraten Sie gerne.