Am 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) in Kraft getreten.

Am 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (abgekürzt GEG) in Kraft getreten, in dem Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden und die  Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie die Warmwasserversorgung gestellt werden. Das Gesetz hat vielfältige Auswirkungen für Bauunternehmen, Handwerker und Bauherren. Geregelt wird dort unter anderem der Energieausweis (§ 79 GEG) und in § 89 GEG die Förderung entsprechender Baumaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Nach § 96 GEG müssen Handwerker und Bauunternehmen ihren Kunden bestätigen, dass die Vorgaben des Gesetzes eingehalten wurden (Fachunternehmererklärung). Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes haben auch Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung. Wir beraten Sie gerne.