Die Corona-Pandemie hat vielfache Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse unterschiedlicher Natur. Immer stellt sich die Frage: Wer trägt das wirtschaftliche Risiko eines Ausfalls oder einer Verzögerung? Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung muss immer die vertragliche Regelung sein. Wichtige Stichpunkte sind Unmöglichkeit, höhere Gewalt, Wegfall der Geschäftsgrundlage. Im Nachgang wird entscheidend sein, ob die Leistungsstörung tatsächlich coronabedingt war oder ob noch andere Ursachen für das Leistungshindernis eine Rolle spielten. Dabei empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation für den Streitfall. Für den Abschluss neuer Verträge ist wegen der ungewissen Entwicklung der COVID-19-Pandemie darauf zu achten, angemessene Regeln hierfür aufzunehmen.