Durch die Energiekrise, Inflation, steigende Zinsen und Probleme bei den Lieferketten und den daraus resultierenden Folgeproblemen werden die Zeiten schwieriger. Das gilt auch und insbesondere für den Baubereich. Werklohnansprüche oder Mängelansprüche sind wertlos, wenn der Auftraggeber oder Bauunternehmer nicht liquide ist oder gar insolvent wird. Es gibt verschiedene gesetzlich vorgesehene (z.B. eine Bauhandwerkersicherungshypothek, eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB oder das Bauforderungssicherungsgesetz) und vertragliche Möglichkeiten, sich gegen einen Forderungsausfall beim Vertragspartner abzusichern. Diese Möglichkeiten müssen aber rechtzeitig wahrgenommen werden. Wir beraten Sie zu den bestehenden Möglichkeiten und zu der für Ihren Fall bestmöglichen Sicherungsoption.