Preisanpassungsklauseln

Die Corona-Pandemie sowie der Ukraine – Krieg und die damit unter anderem verbundene Steigerung der Energiepreise wirken sich auch massiv auf die Baupreise aus. Das gilt sowohl für die Kosten von Baumaterialien, aber auch für die Personalkosten. Wer als Unternehmer nicht auf diesen Preissteigerungen sitzen bleiben will, muss beim Abschluss neuer Verträge vorsorgen und entsprechende Preisanpassungsklauseln vereinbaren. Die Maßstäbe, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit solcher Klauseln stellt – insbesondere gegenüber Verbrauchern – sind hoch. Die Klauseln können nur auf bestimmte Baumaterialien z.B. Stahl abstellen (sog. Stoffpreisgleitklauseln) oder auf die Baukosten bzw. Baupreise insgesamt. Wir beraten Sie gerne.