Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung bei baurechtlichen Streitigkeiten

Bauprozesse dauern häufig lange und sind sehr teuer. Die Bearbeitung von Bausachen durch die staatlichen Gerichte und den von den Gerichten zu Rat gezogenen gerichtlichen Sachverständigen ist nicht immer optimal. Aus diesem Grund haben verschiedene Institutionen in den letzten Jahren vermehrt versucht, einen formalen Rahmen für eine außergerichtliche Streitlösung zu schaffen. Zu den renommiertesten Regelwerken gehört in diesem Bereich die von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.  und dem Deutschen Beton- und Bautechnikverein e.V. ins Leben gerufene „Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL Bau). Die SL Bau sieht verschiedene, auf die jeweilige Situation und Interessenlage der Beteiligten abgestimmte Streitlösungsverfahren (Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutacherverfahren) vor, welche von im Baubereich besonders qualifizierten Juristen und Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Juristen und Sachverständigen werden in der sogenannten Schlichterlister zur SL-Bau gelistet. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Mundt wird für die Bereiche Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsgutachten (zu Rechtsfragen) in der Schlichterliste der SL Bau geführt. Sie können sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streilösung  unverbindlich auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (www.dg-baurecht.de) oder bei Herrn Dr. Mundt persönlich informieren.