Vorsorge für den Notfall: Ausfall des Firmenchefs

Besonders bei kleineren und mittleren Unternehmen stellt der plötzliche Ausfall des Firmenchefs ein existenzielles Risiko dar. Dies gilt auch dann, wenn der Ausfall nur von gewisser Dauer ist. Studien zufolge sind lediglich 15% aller Geschäftsführer für diesen unternehmerischen Notfall einer GmbH ohne Geschäftsführer gerüstet.
Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist eine entsprechende Vorbereitung des Unternehmens wichtig. Die zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen sind vielfältig und hängen von den betrieblichen Besonderheiten des einzelnen Unternehmens ab. Stets wichtig ist, dass das Unternehmen – auch bei Ausfall seiner Spitze – handlungsfähig bleibt.
mundt unger Rechtsanwälte haben für diese Fälle ein Paket „Notfallplan“ erstellt, das in Zusammenarbeit mit Ihnen speziell auf die Bedürfnisses Ihres Unternehmens angepasst wird. Dies kann bei Ausfall des Geschäftsführers die Beteiligten maßgeblich unterstützen und die Situation erheblich erleichtern.

Die Corona-Pandemie und deren Einfluss auf unseren Kanzleibetrieb und die Justiz

Die Öffnungszeiten unserer Kanzlei werden durch die Corona-Pandemie nicht berührt. Wir sind daher wie gewohnt erreichbar. Von der Durchführung von Besprechungen in unserer Kanzlei sehen wir jedoch derzeit soweit möglich ab. In den allermeisten Fällen kann die notwendige Sachverhaltsklärung auch telefonisch oder per E-Mail unter Zuhilfennahme etwaiger Unterlagen erfolgen.

Der Justizbetrieb wurde bislang ebenfalls nicht eingstellt. Einzelne Gerichtsverhandlungen bzw. Ortstermine werden jedoch verschoben.