Der Europäische Gerichtshof (Urteil v. 04.07.2019, Az. 3-C-377/17, BeckRS 2019, 13028) hat nun wie erwartet entschieden, dass die HOAI, soweit es sich um auch ohne Vereinbarung der Parteien zu beachtendes „zwingendes Preisrecht“ handelt, mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist. Allerdings kann die HOAI nach wie vor zur Berechnung der Vergütung von den Parteien vereinbart werden.