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Monat: Oktober 2026

Ist ein Vertrag über die Installation einer Wärmepumpe bindend, wenn der Auftraggeber zur Finanzierung der Bauleistung auf öffentliche Fördermittel angewiesen ist, der Auftragnehmer dies weiß und die Fördermittel nicht bewilligt werden?

2. Oktober 2026

Mit dieser durchaus praxisrelevanten Fragestellung hatte sich das Oberlandesgericht Hamm (Az. 24 U 63/25; Hinweisbeschluss vom 26.08.2025 und Zurückweisungsbeschluss vom 04.12.2025) zu befassen. Ein Handwerker hatte die Restvergütung für die Installation einer Wärmepumpe eingeklagt. Der Auftraggeber wandte ein, der Werkvertrag habe unter der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung gestanden, dass eine Förderung des BAFA bewilligt werde. Da dies nicht geschehen sei, sei die Bedingung nicht eingetreten bzw. die Geschäftsgrundlage des Bauvertrags weggefallen. Das Oberlandesgericht teilte diese Auffassung nicht. Allein die Kenntnis des Handwerkers von der beabsichtigten Förderung reiche für die Annahme einer Bedingung nicht aus, wenn eine derartige Bedingung nicht explizit vereinbart wurde. Die Förderung sei auch nicht Geschäftsgrundlage des Vertrags, weil der Handwerker letztlich keinen Einfluss darauf habe, ob sie bewilligt werde. Dieser Umstand gehöre vielmehr in die Spähre des Bauherrn. In diesen Zusammenhang gehört auch ein von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Mundt in der Zeitschrift VPR besprochenes Urteil des VG Augsburg (Urteil vom 24.10.2023 – 8 K 22.2258, VPR 2024, 5), wonach schon der Abschluss eines unbedingten Werkvertrags als auch bereits die Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber vor Bewilligung der Förderung diese grundsätzlich ausschließt (sog. "förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn").