Angestellte Ingenieure oder Architekten reichen nicht: GmbH darf sich nicht als Ingenieurbüro bezeichnen!
23. März 2026
Das Landgericht Bochum (Urt. v. 18.02.2026 - 13 O 117/25) hatte zu entscheiden, ob sich eine eine GmbH "xyz Ingenieure Energieberater Architekten" nennen darf, wenn deren Geschäftsführer kein Ingenieur (und auch kein Architekt) ist. Klägerin war die Ingenieurkammer - Bau Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hat diese Frage verneint, weil mit der Bezeichnung Ingenieur ein besonderes Qualitätsversprechen verbunden ist. Hierfür reicht es nicht, wenn lediglich Angestellte der GmbH Ingenieure sind. Es müssen vielmehr mindestens die Hälfte der Geschäftsführer oder Stimmrechtsinhaber selbst Ingenieure sein, damit man sich "Ingenieur GmbH" nennen dürfe.