OLG München zur Bauhandwerkersicherung

Über den Verlag C.H. Beck ist eine Kurzkommentierung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Mundt bei Linkedin, Facebook und Instagram zur Verjährung des Anspruchs auf Sicherheitsleitung aus § 650f BGB abrufbar:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7160927713816428544

. Eine Urteilsbesprechung des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts München findet sich zudem in der Zeitschrift Immobilien und Baurecht (IBR 2024, 70). Das Urteil wird zudem bei der Kommentierung des BeckOGK Zivilrecht zu § 650f BGB berücksichtigt.

Auszubildender (m/w/d)

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Was sollten Sie mitbringen?

  • guter Realschulabschluss oder höherer Schulabschluss
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Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Zeugnissen richten Sie bitte per E-Mail an Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Unger, ulrike.unger@mundtunger.de