Durch § 1 des Gesetzes zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung und Förderung des Wohnungsbaus wurden zahlreiche Änderungen an der Bayerischen Bauordnung vorgenommen. Die Änderungen sind am 01.02.2021 in Kraft getreten.
Durch § 1 des Gesetzes zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung und Förderung des Wohnungsbaus wurden zahlreiche Änderungen an der Bayerischen Bauordnung vorgenommen. Die Änderungen sind am 01.02.2021 in Kraft getreten.