Ist eine Werklohnforderung fällig, so reicht eine Mahnung, um den Schuldner in Zahlungsverzug zu setzen. Weitere Mahnungen sind nicht erforderlich. Insbesondere bedarf es keiner drei Mahnungen, wie oft angeommen wird. Außerdem kommt der Schuldner automatisch, das heißt auch ohne Mahnung, nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn auf diesen Umstand in der Rechnung hingewiesen wurde. Mit Verzugseintritt entstehen Verzugszinsen. Außerdem hat der Schuldner ab diesem Zeitpunkt die Schäden zu tragen, die dem Gläubiger durch den Verzug entstehen. Dazu gehören etwa die Kosten der Forderungsbeitreibung durch eine Rechtsanwalt.