Bebauungspläne können über ein Normenkontrollverfahren vom Oberverwaltungsgericht bzw. in Bayern vom Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt werden. Eine entsprechende Klage muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplans erhoben werden. Auch reine Formfehler führen bisweilen zum Erfolg einer Normenkontrolle. Einen interessanten Fall hat hierzu das OVG Schleswig-Holstein entschieden:
Eine Gemeinde hatte in der öffentlichen Bekanntmachung bekanntgegeben, einen Bebauungsplan im Internet vom 17.09.2018 bis zum 19.10.20218 zu veröffentlichen. Tatsächlich wurde der Bebauungsplan – nach entsprechenden Beschwerden von Anwohnern – erst am 18.09.20218, also einen Tag (!) später, online gestellt. Der deswegen eingeleitete Normenkontrollantrag hatte Erfolg. Der Bebauungsplan wurde vom OVG Schleswig-Holstein für unwirkam erklärt (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.11.2023 – 1 KN 11/19).